Informationen zum Wohnen

Wir möchten, dass jeder und jede unsere Texte versteht. Wir versuchen, uns einfach auszudrücken. Bitte sagen Sie uns Bescheid, wenn Sie etwas nicht verstehen. 

Wie viel darf meine Wohnung 
kosten?

Sollten Sie einen Umzug planen und Fragen haben, sprechen Sie bitte mit jemanden, der Sie beraten kann. 

Wenn die Miete über einen Kostenträger wie zum Beispiel das Sozialamt oder das Jobcenter bezahlt wird, muss die Wohnung angemessen sein. Angemessen bedeutet, dass die Wohnung nicht zu groß und nicht zu teuer sein darf. 

Für die Stadt Erfurt gilt die Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ (KdU). Das Sozialgesetzbuch (SGB) gibt die Regeln für die Erstellung vor. Welches Sozialgesetzbuch zuständig ist, hängt davon ab, wer der Kostenträger ist. In dieser Richtlinie sind die die Größe der Wohnung, die Kaltmiete und die Kosten für die Heizung festgelegt. 


Hier geht es zur KdU-Richtlinie der Stadt Erfurt.
Hier findet sich unsere Zusammenfassung der KdU-Richtlinie.

Der Wohnberechtigungsschein

Mit dem Wohnberechtigungsschein kann man eine Sozialwohnung mieten. Eine Sozialwohnung ist eine Wohnung, die mit staatlichen Mitteln gefördert wurde. Der Wohnberechtigungsschein bestimmt die angemessene Wohnungsgröße je nach Anzahl der Menschen, die zusammenwohnen möchten. Angemessen bedeutet, dass die Wohnung nicht zu groß und nicht zu teuer sein darf. 

  

Der Wohnberechtigungsschein gilt für ganz Thüringen. Der Wohnberechtigungsschein gilt ein Jahr.

 

Hier gibt es weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein vom Freistaat Thüringen.


Hier geht es zum Antragsformular der Stadt Erfurt.