Rechtliche Informationen
Wir möchten, dass jeder und jede unsere Texte versteht. Wir versuchen, uns einfach auszudrücken. Bitte sagen Sie uns Bescheid, wenn Sie etwas nicht verstehen.
UN-Behindertenrechtskonvention
(UN-BRK)
Die UN-BRK konkretisiert die bereits anerkannten allgemeinen Menschenrechte aus anderen Menschenrechtsübereinkommen auf die Situation von Menschen mit Behinderungen. Hintergrund für das Entstehen der Konvention war die weltweite Erfahrung, dass Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt worden sind – und immer noch werden.
Deutschland hat die UN-BRK im Jahr 2009 bestätigt.
(Gekürzt und geändert nach Institut für Menschenrechte)
Hier geht es zur Schattenübersetzung der UN-BRK
Das Bundesteilhabegesetz
(BTHG)
Das Bundesteilhabegesetz soll die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umsetzen. Das Gesetz ermöglicht mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung. Ein Baustein ist die Umgestaltung des Sozialgesetzbuches. Das Gesetz bringt Veränderungen bei den Leistungen, den Zugang zu Leistungen und den Verfahren. (Quelle)
SGB IX, Teil 2
Das SGB IX, Teil 2 regelt das Recht auf Eingliederungshilfe. Unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts kann nun grundsätzlich jeder Mensch entsprechend seinen individuellen Bedarfen Wohnen und sein Leben gestalten.
Hier gibt es weitere Informationen.
Thüringer Landesrahmenvertrag
Der Thüringer Landesrahmenvertrag regelt das Recht auf Eingliederungshilfe in Thüringen.
Thüringer Landesrahmenvertrag in schwerer Sprache.
Thüringer Landesrahmenvertrag in leichter Sprache.
Stadt Erfurt
Hier geht es zur konkreten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in der Stadt Erfurt. Die nächste Aktualisierung ist in Planung.
Hier geht es zum Aktionsplan der Stadt Erfurt.